BVfK-Wochenendticker 26. November 2016

 

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

---

 

Protokoll der BVfK-Mitgliederversammlung 19.11.2016

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!

---

 

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

heute übersende ich Ihnen das vom BVfK-Justiziar Moritz Groß mit großer Sorgfalt angefertigte Protokoll der Mitgliederversammlung vom vergangenen Samstag.

Es war für viele ein ereignisreicher Tag, dem das BVfK-Team, die Gremienvertreter und sicherlich auch viele Mitglieder mit großer Spannung entgegen gesehen haben.

Viele haben sich gefragt: Warum diese Aufregung? Ist an den vielen schweren Vorwürfen etwas dran? Was sind die Motive der Kritiker? 

Die Versammlung dürfte in vielerlei Hinsicht für Klarheit gesorgt haben. 

Man bedenke: Mit einer wohl einmaligen Kampagne wurden die gut 800 BVfK-Mitglieder über mehr als vier Monate massiv unter Druck gesetzt,um  u.a. ihren Vorsitzenden abzusetzen. Dies begann Mitte Juli mit einem zugegebenermaßen sehr geschickt aufgemachten Anwaltsschreiben, welches per Post an alle Mitglieder versandt wurde. 

Fortsetzung fand das Ganze in einer noch aufwändigeren Telefonaktion. Selbst Besuche vor Ort blieben nicht aus, um an Unterschriften für das Begehren zu gelangen.

Das Ergebnis spricht für sich: 

Am Ende haben es circa 4-5 Mitglieder zur Versammlung geschafft, die wir dem kritischen Lager zu rechnen, bzw. zurechneten. Diese verfügten dann über weitere vier gültige Bevollmächtigungen. Selbst wenn man die wegen der fehlenden Angabe zum Bevollmächtigten ungültigen Vollmachten hinzurechnet, kann man davon ausgehen, dass es mit diesem enormen Aufwand nicht gelungen ist, mehr als 20 Mitglieder zu mobilisieren. Dabei stellt sich zudem die Frage, ob all diesen bewusst war, was tatsächlich geplant wurde.

Ginge es möglicherweise um eine feindliche Übernahme durch den Bundesverband freier Kfz Importeure, BfI? Die Anwesenheit eines Vorstandsmitglieds dieses Verbandes, wie auch die geplante Nominierung des Vorsitzenden dieses Verbandes als zukünftigen geschäftsführenden Vorstand des BVfK könnten diesen Rückschluss zulassen.

Ja, der BVfK ist möglicherweise eine begehrte Beute, für solche, die eine Führungsaufgabe in unserer Organisation vorrangig unter monetären Aspekten sehen. Der BVfK hatte in den vergangenen Monaten viel auszuhalten und sich dabei als sehr stabil erwiesen. Das Votum der Mitgliederversammlung dürfte unabhängig von rechtlicher Relevanz repräsentativ sein. 

Gerne würden wir uns nun wieder den wichtigen Aufgaben widmen, die unseren Mitgliedern weiterhelfen und sie vor Gefahren schützen.

Daher hoffen wir, dass sich alle freien Kfz-Händler und diejenigen, die behaupten, Gutes für den freien Kfz-Handel tun zu wollen, nunmehr besinnen und zur Erkenntnis gelangen, dass man kritischen Dialog zivilisiert und sachlich führen sollte. 

In diesen Kontext gehört übrigens auch ein Schreiben des BfI-Vorsitzenden just am vergangenen Freitag, einen Tag vor der Mitgliederversammlung:

Mithilfe des ELN-Verteilers zog man über unseren Verband im Zusammenhang mit der Hyundai-Affäre her.

Unrichtigerweise hieß es hier unter anderem: 

„… für uns nicht nachvollziehbar ist die öffentliche Beschuldigung von Hyundai der Beihilfe zum Rechtsbruch durch einen Verband, dessen führende Funktionäre selbst aktiv Teil der Affäre sind…“ Mit Nachdruck: Das ist falsch!

Wir haben diesen Verteiler dieses auch in anderen Punkten unrichtigen Schreibens zur Vermeidung rechtlicher Schritte um Korrektur dieser Falschbehauptungen aufgefordert.

Wir sind darüber hinaus überzeugt, in der Hyundai-Affäre bisher nicht nur das richtige zum richtigen Zeitpunkt getan, sondern damit maßgeblich dazu beigetragen zu haben, für viele Händler und das gesamte Branchensegment den WortCase abgewendet zu haben. 

Zugegebenermaßen ist nicht immer alles trotz intensiver Kommunikation sofort verständlich und nachvollziehbar. Gleichzeitig fährt man in solchen Situationen auf Sicht und oft ist man erst im Nachhinein schlauer.  Am Ende zählt, was dabei herauskommt und das kann man wohl kaum beurteilen, wenn man mit gut vier Monaten Verspätung mit markigen Sprüchen auf die Bühne springt.  

Zwischenzeitlich wurden nämlich mit sechsstelligen Aufwand und hohen persönlichen Einsatz Kompetenz auch zur Bewältigung dieser Probleme geschaffen, mit dem man sich gerne kritisch aber dennoch gründlich auseinandersetzen sollte, bevor man Unfrieden stiftet.

Frieden sollte hingegen nunmehr wieder einkehren, nicht nur wegen der bevorstehenden Weihnachtszeit. Beim BVfK wird es vorläufig keinen neuen Vorsitzenden geben und es sei an diejenigen Händler appelliert, denen weder Palastrevolution noch Verbandsumbau zu einer Wohlfühl-Organisation für fragwürdige Autohändler gelungen ist, den Verband zur Vermeidung weiterer unnötiger Auseinandersetzung zu verlassen. 

Jedenfalls dürften uns zwei Mitglieder weniger nicht schwächen oder davon abhalten, zukünftig immer weiter Gas zu geben, damit unsere Mitglieder noch mehr von der wirksamen Medizin profitieren:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an vorstand@bvfk.de

>>> Hier geht´s zum Protokoll der BVfK-Mitgliederversammlung 19.11.2016
Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf www.bvfk.de an. Das Dokument steht auf der Startseite des Mitgliederbereichs für Sie zum Download zur Verfügung.

---

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:  

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben

LG Bonn: Keine Haftung des Händlers aus Schadensersatz im Falle eines Diebstahls bei nicht rechtzeitiger Abholung des Fahrzeugs

Der LG Bonn hat mit seinem Urteil vom 17.06.2016 klargestellt, dass ein KfZ-Händler nicht auf Schadensersatz für ein gestohlenes Fahrzeug haftet, wenn der Käufer dieses nicht rechtzeitig abgeholt hat.

In dem zugrunde liegenden Fall erwarb ein KfZ-Händler aus dem Dienstwagen-Pool anderen Händlers ein Fahrzeug. Es wurde zwischen den Parteien ein bestimmter Abholtermin vereinbart, den der Käufer nicht eingehalten hat. Ein paar Tage nach Ablauf des vereinbarten Abholtermins wurde das Fahrzeug gestohlen. Das Betriebsgelände des Händlers war umzäunt, aber nicht kameraüberwacht.

Da sich der Käufer durch die Nichtabholung des Fahrzeugs in Annahmeverzug befunden hat, war unstreitig. Insofern musste er den Beweis führen, dass der Verkäufer groß fahrlässig gehandelt hat. Denn bei Annahmeverzug haftet der Verkäufer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das Gericht verneinte eine grobe Fahrlässigkeit und hat die Klage des Käufers abgewiesen. Positiv bewertete das Landgericht, dass das Gelände des Händlers eingezäunt war. Eine Kameraüberwachung war nach Auffassung des Gerichts nicht nötig, um den Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu entkräften. (LG Bonn, Urteil vom 17.06.2016, Az. 1 0 441/15)

MG

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht


Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

   https://www.bvfk.de/mein-bvfk/ersteinschaetzung-2/

---

Jetzt bestellen: BVfK-Mitgliedsschilder!

Endlich wieder verfügbar und dazu sehr chick und hochwertig!

Jetzt im BVfK-Shop bestellen: Das Neue Mitgliedsschild in robustem Hochglanz-Plexiglas mit verblendeten Schraublöchern.

Hinweis: Das Muster links stammt aus Vorserie. Die gelieferten Schilder enthalten den Text: "Mitglied im Bundesverband freier Kfz-Händler"

shop.bvfk.de

---

31. Dezember - VERJÄHRUNG DROHT!

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass am 31. Dezember Verjährung für Forderungen aus 2013 droht, wenn nicht zuvor verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen wurden. Prüfen Sie also Ihre OP-Listen und bedienen sich ggf. professioneller Hilfe, gerne auch über die rechtsabteilung@bvfk.de

---